Regel 84 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Kostentragung durch Regierungen für Delegationen.
Die Kosten einer Delegation, die an der Sitzung eines durch diesen Vertrag oder in dessen Anwendung gebildeten Organs teilnimmt, werden von der Regierung getragen, die die Delegation ernannt hat.
PCT, Teil E → Regeln zu Kapitel V des Vertrags
Behandelt die Kosten der Delegationen und das Verfahren bei fehlendem Quorum in der Versammlung.