Konsultation von Organisationen

Artikel 55 (7b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Konsultation von zwischenstaatlichen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.

Artikel 55 (7b) PCT

Das Internationale Büro kann bei der Vorbereitung der Revisionskonferenzen zwischenstaatliche sowie internationale nichtstaatliche Organisationen konsultieren.

siehe auch

Artikel 55 (7) PCT → Vorbereitung von Revisionskonferenzen
Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.