Regel 43.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Klassifikation des Gegenstandes im internationalen Recherchenbericht.
a) Der internationale Recherchenbericht muß die Klassifikation des Gegenstandes zumindest nach der Internationalen Patentklassifikation enthalten.
b) Diese Klassifikation ist durch die Internationale Recherchenbehörde vorzunehmen.
Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.