Inhalt der Titelseite

Regel 48.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Inhalt der Titelseite der internationalen Veröffentlichung.

Regel 48.2(b) PCT

Die Titelseite enthält die dem Antragsblatt entnommenen und alle anderen in den Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Angaben, sowie gegebenenfalls Abbildungen und die Zusammenfassung.

siehe auch

Regel 48 PCT → Internationale Veröffentlichung
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.