Geschäftsordnung des Exekutivausschusses

Artikel 54 (10) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Geschäftsordnung des Exekutivausschusses.

Artikel 54 (10) PCT

Der Exekutivausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

siehe auch

Artikel 54 PCT → Der Exekutivausschuss
Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.