Geographische Verteilung

Artikel 54 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die geographische Verteilung bei der Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses.

Artikel 54 (4) PCT

Bei der Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses trägt die Versammlung einer angemessenen geographischen Verteilung Rechnung.

siehe auch

Artikel 54 PCT → Exekutivausschuss
Regelt die Zusammensetzung und Aufgaben des Exekutivausschusses.