Gebühren für Bestimmungen

Artikel 4 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die Notwendigkeit der Gebührenzahlung für jede Bestimmung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit.

Artikel 4 (2) PCT

Für jede Bestimmung ist die vorgeschriebene Gebühr innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu zahlen.

siehe auch

Artikel 4 PCT → Der Antrag
Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für den Antrag einer internationalen Anmeldung.