Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr

Regel 45bis.2(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr.

Regel 45bis.2(c) PCT

Die Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf eine ergänzende Recherche an das Internationale Büro zu zahlen. Zu zahlen ist der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Betrag.

siehe auch

Regel 45bis.2 PCT → Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche.