Frist

Regel 7.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Frist für die Einreichung von Zeichnungen oder zusätzlichen Zeichnungen.

Regel 7.2 PCT

Die in Artikel 7 Absatz 2 Ziffer ii genannte Frist muss unter Berücksichtigung der Umstände des Falles angemessen sein und darf in keinem Falle kürzer bemessen werden als zwei Monate seit dem Zeitpunkt, in dem die Nachreichung von Zeichnungen oder von zusätzlichen Zeichnungen nach der genannten Vorschrift schriftlich verlangt worden ist.

siehe auch

Regel 7 PCT → Die Zeichnungen
Legt die Anforderungen an die Zeichnungen fest, die der internationalen Anmeldung beigefügt werden können.