Formerfordernisse des Berichts

Regel 70.15 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass die Formerfordernisse für den Bericht durch die Verwaltungsvorschriften geregelt werden.

Regel 70.15 a) PCT

Die Formerfordernisse für den Bericht werden durch die Verwaltungsvorschriften geregelt.

siehe auch

Regel 70.15 PCT → Form und Titel des Berichts
Regelt die Form und den Titel des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.