Formerfordernisse der Übersetzung

Regel 49.5(j) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Formerfordernisse der Übersetzung der internationalen Anmeldung.

Regel 49.5(j) PCT

Kein Bestimmungsamt darf verlangen, dass die Übersetzung der internationalen Anmeldung anderen als den für die internationale Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung geltenden Formerfordernissen entspricht.

siehe auch

Regel 49.5 PCT → Inhalt und äußere Form der Übersetzung
Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.