Regel 48.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Form und Art der internationalen Veröffentlichung.
Die Form und die Art und Weise der Veröffentlichung internationaler Anmeldungen werden in den Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Regel 48 PCT → Internationale Veröffentlichung
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.