Form der Feststellung

Regel 70.6 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, dass die Feststellung aus den Wörtern “JA” oder “NEIN” oder entsprechenden Symbolen besteht und gegebenenfalls weitere Angaben enthalten soll.

Regel 70.6 a) PCT

Die Feststellung nach Artikel 35 Absatz 2 besteht aus den Wörtern “JA” oder “NEIN” oder den entsprechenden Wörtern in der im Bericht verwendeten Sprache oder aus geeigneten, in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Symbolen und soll gegebenenfalls die Angaben, Erklärungen und Bemerkungen nach Artikel 35 Absatz 2 letzter Satz enthalten.

siehe auch

Regel 70.6 PCT → Feststellung nach Artikel 35 Absatz 2
Beschreibt die Feststellungen, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht getroffen werden müssen.