Regel 45bis.7(e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit, Erläuterungen im ergänzenden internationalen Recherchenbericht zu enthalten.
Der ergänzende internationale Recherchenbericht kann Erläuterungen enthalten i) zu den Angaben der als wesentlich angesehenen Unterlagen; ii) zum Umfang der ergänzenden internationalen Recherche.
Regel 45bis.7 PCT → Ergänzender internationaler Recherchenbericht
Beschreibt die Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts.