Artikel 7 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert, wann Zeichnungen für das Verständnis der Erfindung notwendig sind.
Zeichnungen sind vorbehaltlich des Absatzes 2 Ziffer ii erforderlich, wenn sie für das Verständnis der Erfindung notwendig sind.
Artikel 7 PCT → Die Zeichnungen
Beschreibt die Anforderungen an Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.