Regel 10.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erfordert die einheitliche Verwendung von Terminologie und Zeichen in der gesamten internationalen Anmeldung.
Terminologie und Zeichen sind in der gesamten internationalen Anmeldung einheitlich zu verwenden.
Regel 10 PCT → Terminologie und Zeichen
Legt die Anforderungen an die Verwendung von Terminologie und Zeichen in internationalen Anmeldungen fest.