Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro

Regel 24 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Mitteilung über den Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro.

Regel 24.1 PCT → [gestrichen]

Regel 24.2 PCT → Mitteilung über den Eingang des Aktenexemplars
Beschreibt die Mitteilung des Internationalen Büros über den Eingang des Aktenexemplars und das Datum des Eingangs.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.