Dauer und Verlängerung der Einsetzung

Artikel 16 (3)(d) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Dauer der Einsetzung und die Möglichkeit der Verlängerung.

Artikel 16 (3)(d) PCT

Die Einsetzung erfolgt für eine bestimmte Zeit und kann verlängert werden.

siehe auch

Artikel 16 (3) PCT → Einsetzung und Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden
Erläutert die Einsetzung und die Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden.