Daten im internationalen Recherchenbericht

Regel 43.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Datierung und Angabe von Prioritätsdaten im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.2 PCT

Der internationale Recherchenbericht muß datiert werden und angeben, wann die internationale Recherche tatsächlich abgeschlossen worden ist. Außerdem ist das Anmeldedatum einer früheren Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird, oder, wenn die Priorität mehrerer früherer Anmeldungen in Anspruch genommen wird, das Anmeldedatum der frühesten anzugeben.

siehe auch

Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.