Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung

Regel 82quater.1(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an den Beweis für die Ursache der Fristüberschreitung.

Regel 82quater.1(a) PCT

Jeder Beteiligte kann den Beweis anbieten, daß die Überschreitung einer in der Ausführungsordnung festgesetzten Frist zur Vornahme einer Handlung vor dem Anmeldeamt, der Internationalen Recherchenbehörde, der für die ergänzende Recherche bestimmten Behörde, der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde oder dem Internationalen Büro auf einen Krieg, eine Revolution, eine Störung der öffentlichen Ordnung, einen Streik, eine Naturkatastrophe, eine Epidemie, eine allgemeine Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsdienste oder eine ähnliche Ursache an seinem Sitz oder Wohnsitz, am Ort seiner Geschäftstätigkeit oder an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzuführen ist und daß die maßgebliche Handlung so bald wie zumutbar vorgenommen wurde.

siehe auch

Regel 82quater.1 PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.