Artikel 60 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass die Einberufung einer Revisionskonferenz von der Versammlung beschlossen wird.
Die Einberufung einer Revisionskonferenz wird von der Versammlung beschlossen.
Artikel 60 PCT → Revision des Vertrags
Regelt die Revision des Vertrags durch eine besondere Konferenz.