Regel 41 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation bei der internationalen Recherche.
Regel 41.1 PCT → Berücksichtigung bei einem Antrag nach Regel 4.12
Beschreibt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche bei einem Antrag nach Regel 4.12.
Regel 41.2 PCT → Berücksichtigung in anderen Fällen
Regelt die Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation in anderen Fällen.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.