Regel 70.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert den Begriff „Bericht“ im Kontext der internationalen vorläufigen Prüfung.
Im Sinne dieser Regel bedeutet “Bericht” den internationalen vorläufigen Prüfungsbericht.
Regel 70 PCT → Der internationale vorläufige Bericht zur Patentfähigkeit
Behandelt den internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit seitens der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.