Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen

Regel 26ter.2a der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen, die nicht dem vorgeschriebenen Wortlaut entsprechen.

Regel 26ter.2a PCT

Stellt das Anmeldeamt oder das Internationale Büro fest, dass eine Erklärung nach Regel 4.17 nicht dem vorgeschriebenen Wortlaut entspricht oder eine Erfindererklärung nach Regel 4.17 Ziffer iv nicht wie vorgeschrieben unterzeichnet ist, kann das Anmeldeamt bzw. das Internationale Büro den Anmelder auffordern, die Erklärung innerhalb einer Frist von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum zu berichtigen.

siehe auch

Regel 26ter.2 PCT → Behandlung von Erklärungen
Regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.