Anwendung der Begriffsbestimmungen

Regel 34.1(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Nichtanwendung der Begriffsbestimmungen in Artikel 2 Ziffern i und ii auf diese Regel.

Regel 34.1(a) PCT

Die Begriffsbestimmungen in Artikel 2 Ziffern i und ii sind auf diese Regel nicht anzuwenden.

siehe auch

Regel 34 PCT → Mindestprüfstoff
Definiert den Mindestprüfstoff für die internationale Recherche.