Anforderungen an Terminologie und Zeichen

Regel 10.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert die Anforderungen an die Angabe von Gewichts- und Maßeinheiten, Temperaturen, und anderen technischen Angaben.

Regel 10.1 PCT

a) Gewichts- und Maßeinheiten sind nach dem metrischen System anzugeben oder jedenfalls auch in diesem System, falls den Angaben ein anderes System zugrunde liegt.

b) Temperaturen sind in Grad Celsius oder, falls den Angaben ein anderes System zugrunde liegt, auch in Grad Celsius anzugeben.

c) [Gestrichen]

d) Für Angaben über Wärme, Energie, Licht, Schall und Magnetismus sowie für mathematische Formeln und elektrische Einheiten sind die in der internationalen Praxis anerkannten Regeln zu beachten; für chemische Formeln sind die allgemein üblichen Symbole, Atomgewichte und Molekularformeln zu verwenden.

e) Allgemein sind nur solche technischen Bezeichnungen, Zeichen und Symbole zu verwenden, wie sie allgemein auf dem Fachgebiet anerkannt sind.

f) Der Beginn von Dezimalstellen ist, wenn die internationale Anmeldung oder ihre Übersetzung in chinesischer, englischer oder japanischer Sprache abgefaßt ist, durch einen Punkt und, wenn die internationale Anmeldung oder ihre Übersetzung in einer anderen Sprache abgefaßt ist, durch ein Komma zu kennzeichnen.

siehe auch

Regel 10 PCT → Terminologie und Zeichen
Legt die Anforderungen an die Verwendung von Terminologie und Zeichen in internationalen Anmeldungen fest.