Regel 90bis.3 d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Auswirkungen der Zurücknahme auf das Prioritätsdatum.
Führt die Zurücknahme eines Prioritätsanspruchs zu einer Änderung des Prioritätsdatums, so wird eine aufgrund des ursprünglichen Prioritätsdatums berechnete und noch nicht abgelaufene Frist vorbehaltlich Absatz e nach dem geänderten Prioritätsdatum berechnet.
Regel 90bis.3 PCT → Zurücknahme von Prioritätsansprüchen
Regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.