Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates eine Bundesbehörde als zentrale Behörde für die Entgegennahme und Weiterleitung der vom Europäischen Patentamt ausgehenden Rechtshilfeersuchen zu bestimmen.
IntPatÜG, Art. II → Europäisches Patentrecht
Regelt die Umsetzung des nationalen Teil eines europäischen Patentes in Deutschland.