Zeitpunkt, ab dem ein Patentanspruch verfolgt werden kann. In der Regel der Anmeldetag oder Prioritätstag der Patentanmeldung, in dem der Gegenstand des Anspruchs erstmals hinterlegt wurde.
Der Zeitrang ist entscheidend für die Beanspruchung der Priorität.
Der Anmeldetag kann auch für nach § 5 GbmG von deutscher, europäischer oder internationaler Patentanmeldung abgezweigtes Gebrauchsmuster in Anspruch genommen werden.