§ 12 des Patentkostengesetzes regelt die Verjährung und Verzinsung von Kostenforderungen sowie Ansprüche auf Erstattung von Kosten.
PatKostG → Patentkostengesetz
Legt die Gebühren für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Bundespatentgericht fest.