Ein Verfahrensanspruch beschreibt also eine Abfolge von Verfahrensschritten, die zu einem bestimmten Ergebnis führen. Diese Schritte müssen detailliert genug beschrieben sein, um die Ausführung des Verfahrens durch einen Fachmann zu ermöglichen. Der Schutzbereich eines Verfahrensanspruchs umfasst die Durchführung des beschriebenen Verfahrens und kann auch die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Produkte umfassen [§ 9 Satz 2 Nr. 3 PatG → Verbot der Benutzung des unmittelbaren Verfahrenserzeugnisses].
→ Verfahrensanspruch
Ein Patentanspruch, der den Schutz einer bestimmten Methode oder eines bestimmten Prozesses beansprucht.