Ein technisches Erzeugnis im Sinne des Patentrechts ist ein durch ein technisches Verfahren hergestellter Gegenstand, der durch seine Herstellung oder seine innere Beschaffenheit verändert wird und somit eine neue technische Lehre verkörpert.
→ Technizität
Bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln zu lösen, was eine grundlegende Voraussetzung für die Patentierbarkeit darstellt.