Technische Mittel

Technische Mittel im Sinne des Patentrechts sind Komponenten oder Vorrichtungen, die zur Durchführung eines technischen Verfahrens verwendet werden. Diese Mittel umfassen beispielsweise Hardware-Komponenten wie Datenverarbeitungsanlagen, Speicher, Verteiler und andere technische Geräte, die zur Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Daten eingesetzt werden.

Technizität im Patentrecht bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln zu lösen, was eine grundlegende Voraussetzung für die Patentierbarkeit darstellt.1)

siehe auch

Technizität
Bezeichnet die Eigenschaft einer Erfindung, ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln zu lösen, was eine grundlegende Voraussetzung für die Patentierbarkeit darstellt.

1)
st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung, zu § 1 Abs. 3, 4 PatG; BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 f. - Wiedergabe topografischer Informationen