Insbesondere werden Patente nicht erteilt für
Bei der Anwendung der Nummern 1 bis 3 sind die entsprechenden Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes maßgeblich.
→ Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
§ 2 PatG → Patentierungsverbot für sittenwidrige Erfindungen
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Erfindungen von der Patentfähigkeit ausgeschlossen sind.