Schutzschrift

Kosten der Schutzschrift

Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift abgelehnt oder zurückgenommen wird.1)

Kosten des Verfügungsverfahrens (Verfahrensrecht)

siehe auch

1)
BGH, Beschl. v. 23. November 2006 - I ZB 39/06 - Kosten der Schutzschrift II; m.w.N.