Im Patentrecht wird der Begriff „Prozess“ oft synonym mit dem Begriff „Verfahren“ verwendet. Ein Prozess oder Verfahren im Sinne eines Verfahrenspatents beschreibt eine Abfolge von Schritten oder Handlungen, die zur Herstellung eines Produkts oder zur Durchführung eines technischen Prozesses führen. Ein Verfahrenspatent schützt die spezifische Methode oder den Prozess, der zur Erreichung eines bestimmten technischen Ergebnisses verwendet wird.
Ein gerichtlicher Prozess ist ein formelles Verfahren vor einem Gericht, in dem Streitigkeiten zwischen Parteien entschieden werden [→ Patentverfahren]. Es umfasst alle rechtlichen Schritte von der Einreichung der Klage bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht. Ein gerichtlicher Prozess kann zivilrechtlicher, strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur sein und dient der Durchsetzung von Rechten und Pflichten.
→ gerichtlicher Prozess (ZPO)