Nichtigerklärung eines Patents

Die förmliche Nichtigerklärung eines Patents, dem mangels einer echten Bereicherung der Technik keine Schutzwürdigkeit zukommt, liegt im öffentlichen Interesse.1)

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 13.01.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer