Möegliche Grundlagen für die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts
Patentanmeldung
Gebrauchsmusteranmeldung
Gebrauchszertifikat
Erfinderschein (Art 4 I (1) PVÜ)
Geschmacksmusteranmeldung (nach deutscher Praxis ja, nicht aber in den weiteren Verbandsländern und beim EPA)
US Provisional Applications (35 USC § 111 (b)) werden von DPMA und EPA als prioritätsbegründend anerkannt
siehe auch