Londoner Übereinkommen

Seit 1. Mai 2008 ist das sogenannte Londoner Übereinkommen in Kraft, mit dem die beteiligten Staaten weitgehend darauf verzichten, dass Patente, die vom Europäischen Patentamt erteilt wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen [→ aufgehobener § 3 IntPatÜG: Übersetzungen europäischer Patentschriften].

Die Übersetzungspflicht entfällt für europäische Patente, deren Hinweis auf die Erteilung ab dem 1. Mai 2008 im europäischen Patentblatt veröffentlicht wird. Für Altpatente - also für solche Patente, deren Erteilungshinweis bis zum 30. April 2008 veröffentlicht wurde - bleibt die Übersetzungspflicht bestehen.

Die Umsetzung des Londoner Übereinkommens in nationales Recht wurde vom Bundestag Anfang April 2008 beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni verkündet. Die Übersetzungspflicht wird dann rückwirkend zum 1. Mai 2008 entfallen.

Historie

Das Londoner Übereinkommen wurde am 17. Oktober 2000 in London abgeschlossen, um eine kostengünstige Übersetzungsregelung für europäische Patente nach der Erteilung zu schaffen. Dieses Übereinkommen ist das Ergebnis der Arbeiten zur Kostensenkung im europäischen Patentwesen, die auf der Regierungskonferenz im Juni 1999 in Frankreich initiiert wurden.1)

Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente in ihre Landessprache ganz oder weitgehend zu verzichten. Für die Praxis bedeutet dies, dass Inhaber europäischer Patente künftig keine Übersetzung der europäischen Patentschrift vorlegen müssen, wenn das Patent für dem Londoner Übereinkommen angehörende EPÜ-Vertragsstaaten erteilt ist, in denen eine der EPA-Sprachen Amtssprache ist. In allen anderen Fällen ist eine vollständige Übersetzung der Patentschrift in die Landessprache nur dann vorzulegen, wenn das Patent nicht in der von dem betreffenden Staat bestimmten EPA-Sprache vorliegt. Die Einzelheiten sind in den Artikeln 1 und 2 des Übereinkommens ausgeführt.2)

Mit diesem Übereinkommen ist ein Durchbruch in der Sprachenfrage erzielt worden, der das europäische Patent künftig deutlich kostengünstiger machen wird.3)

1) , 2) , 3)
Information EPA