Konkludente Übertragung des Prioritätsrechts

Das Recht auf Inanspruchnahme der Priorität kann auch durch konkludentes Handeln, beispielsweise innerhalb eines Konzerns übertragen werden.1)

siehe auch

Übertragung des Prioritätsrechts

1)
BGH, Urteil vom 16. April 2013 - X ZR 49/12