Früher galt die sogenannte Kerntheorie, derzufolge die Erfindung in den Merkmalen, die neu und erfinderisch sind, technisch sein muss (BGH GRUR 1986, 531 'Flugkostenminimierung'1). Diese Kerntheorie ist überholt, abzustellen ist auf den Gesamtcharakter der Erfindung1)