Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt bekannt, welche Behörde für die Bearbeitung der bei ihm eingereichten internationalen Anmeldungen als Internationale Recherchebehörde bestimmt ist.
IntPatÜG, Art. III → Verfahren nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag
Setzt Verfahren nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag in Deutschland um.