Das IDS ist eine spezielle Eingabe im Rahmen des US-Patenterteilungsprozesses, mit dem der Anmelder ihm bekannte Informationen (z.B. druckschriftlicher Stand der Technik), die hinsichtlich der Patentierbarkeit des Erfindungsgegenstandes eine Rolle spielen könnten, dem Patentamt anzeigt.
Nach 37 C.F.R. § 1.56 ist der Anmelder zur Beibringungen dieser Informationen verpflichtet.