Ausscheidungserklärung

Ausscheidung

Der bloße Vorbehalt, Teile der Anmeldung auszuscheiden, die nicht weiterverfolgt werden, ist noch keine Ausscheidung, sondern lediglich die Ankündigung einer möglichen künftigen Ausscheidungserklärung.1)

siehe auch

Ausscheidung

1)
BPatG, Urt. v. 27. Januar 2015 - 23 W (pat) 26/12 - Ill-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur