Werktitelähnlichkeit

Eine Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung von Werktiteln liegt dann vor, wenn aufgrund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält.1)Verwechslungsgefahr bei Werktiteln

Dabei ist die Verwechslungsgefahr auf der Grundlage einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren zu beurteilen, insbesondere der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, der Werknähe und der Ähnlichkeit der Titel.2)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 211/98, BGHZ 147, 56, 64 f. - Tagesschau
2)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGHZ 146, 56, 63 - Tagesschau; BGH GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2, 3 im Sauseschritt