Es gilt das Territorialitätsprinzip, wonach das Recht des Schutzlandes das Entstehen, den Gegenstand, die Rechte aus dem Gegenstand und das Erlöschen des Immaterialgüterrechts regelt:
Das Immaterialgüterecht entsteht mit Benutzungsaufnahme im Inland (ein Sitz im Inland ist hierzu nicht erforderlich.2)
Die Benutzungsaufnahme muss aber auf eine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung schließen lassen.3) → keine Briefkastenfirma; bei einem Rückzug aus Deutschland erlischt der Firmennamensschutz.
Die Benutzung des Firmennamens kann auch durch einen Lizenznehmer, Franchiser etc. erfolgen.