Die Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen [→ Zeichenähnlichkeit] ist nach deren Ähnlichkeit im (Schrift)Bild, im Klang [→ Klangliche Verwechslungsgefahr] und im Bedeutungs- oder Sinngehalt [→ Begriffliche Verwechslungsgefahr] zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht wirken können. Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche.1)
Die visuelle Wahrnehmung gesattet erfahrungsgemäß eine genauere und i. d. R. auch eine wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnung, anders als beim flüchtigen gesprochenen Wort.2)
Generell sind Abweichungen in Groß/Kleinschreibung als unschädlich anzusehen.3)