Ein ® sollte der Markendarstellung nicht schon bei der Anmeldung hinzugefügt werden, da unter Umständen eine Zurückweisung wegen Täuschungsgefahr gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 4 MarkenG in Betracht kommen kann.1)
§ 8 Absatz 2 Nummer 4 MarkenG → Täuschungsgefahr