Post

Das Wort „POST“ stellt für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beförderung und Zustellung von Briefen, Paketen und anderen Gütern eine schutzunfähige Angabe i. S. d. (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) [→ Freihaltebedürfnis] dar.1)

siehe auch

1)
BPatG, Beschl. v. 10. April 2007 - 26 W (pat) 24/06 - POST