Mittel zur Körper- und Schönheitspflege

Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Kosmetika“, zu denen auch hautpflegende Produkte rechnen, können über eine weitgehend übereinstimmende Wirkstoffzusammensetzung wie pharmazeutisch erzeugte Dermatika verfügen, so dass sie sich in der Verwendungsweise sehr nahestehen und ggf. sogar substituierbar sind. Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu „pharmazeutischen Erzeugnissen“ aus.1)

Denn Haarwässer dienen häufig jedenfalls auch der Einwirkung auf die – schuppige, juckende, gerötete – Kopfhaut und weisen damit nach Zweckbestimmung und Anwendungsweise eine deutliche Nähe zu Dermatika auf. Häufig handelt es sich dabei um Pflegemittel, die nach medizinischen Gesichtspunkten konzipiert sind und die über Vertriebswege und Verkaufsstätten angeboten werden, über die auch Dermatika bezogen werden können, so dass insoweit deutliche Anhaltspunkte für eine gemeinsame unternehmerische Verantwortung bestehen.2)

Zwischen „Zahnputzmitteln“, die der Eindämmung gesundheitsbeeinträchtigender Bakterien dienen, und Mund- und Rachenarzneien mit therapeutischer oder vorbeugender Funktion ist ein enger sachlicher Zusammenhang gegeben, so dass auch insoweit eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu „pharmazeutischen Erzeugnissen“ besteht.3)

siehe auch

1)
BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard)( „Haarwässer“ sind ebenso überdurchschnittlich ähnlich zu den Waren „pharmazeutische Erzeugnisse“.((BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; BPatG Beschluss vom 20.09.1993, 24 W (pat) 17/92; Richter/Stoppel, a. a. O., S.139, linke Spalte
2)
BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard
3)
BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; BPatG Beschluss vom 20.09.1993, 24 W (pat) 17/92